Da der Inzidenzwert im Kreis Steinfurt am Freitag (23.10.) die erste Warnstufe von 35 überschritten hat und am Sonntag (25.10) sogar die zweite Warnstufe, gilt ab sofort die Maskenpflicht während der gesamten Veranstaltung in den Pfarrheimen. Alle Besucher der Pfarrheime müssen die Maske vor dem Betreten aufsetzen und dürfen erst nach dem Verlassen wieder absetzen.

Wir bitten euch, diese behördliche Anordnung mitzutragen und hoffen auf euer Verständnis!

Hier die Erläuterung des Bischöflichen Generalvikariats Münster zur Nutzung von Pfarrheimen.